16. März 2019

Patientenverfügung - Patientenanwalt
Dr. Gerald Bachinger informiert

Seit 2006 gibt es die Möglichkeit einer Patientenverfügung. Damit kann man festlegen, welche medizinischen und lebensverlängernden Maßnahmen gewünscht sind und welche zu unterlassen sind. So sind die behandelnden Ärztinnen und Ärzte über den Willen der Patientin bzw. des Patienten informiert, falls diese/r durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr in der Lage ist, selbst Auskunft zu erteilen. Bisher haben nur wenige Menschen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Das lag einerseits an den Kosten, andererseits an der relativ kurzen Gültigkeit. Jetzt wurde dieses Gesetz reformiert.
Über die neuen Bestimmungen informiert Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger.
"bewusst gesund" am 16.3.2019: Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger ORF
Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger
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